Kosten

Kosten für Pflege, Betreuung und Unterkunft

Die Pflegekosten bein­hal­ten alle für Sie anfal­l­en­den Kosten bei ein­er pro­fes­sionellen Pflege in unserem Senioren­heim. Sie kön­nen bei Ihre Pflegekasse finanzielle Unter­stützung beantra­gen.
Die Höhe der pflegebe­d­ingten Kosten richt­en sich nach dem von Ihrer Pflegekasse anerkan­nten Pflege­grad.

Kosten und Leistungen bei vollstationärer Pflege

Bei Unter­bringung ein­er pflegebedürfti­gen Per­son in einem Pflege­heim muss ein soge­nan­ntes Gesam­tent­gelt entrichtet wer­den. Das Gesam­tent­gelt umfasst alle Kosten, die für die Ver­sorgung (Unter­bringung, Verpfle­gung, Betreu­ung und Pflege) bei ein­er voll­sta­tionären Pflege im Pflege­heim anfall­en. Das Gesam­tent­gelt wird für jedes Pflege­heim indi­vidu­ell berech­net und mit den Pflegekassen und der Sozial­hil­fe ver­han­delt.

Zusammensetzung Gesamtentgelt

Wie set­zt sich das Gesam­tent­gelt zusam­men?

Pflegevergütung

Die Pflegev­ergü­tung richtet sich nach dem Pflege­grad. Diese Vergü­tung wird zu einem Teil von der Pflegev­er­sicherung getra­gen. Den Rest­be­trag hat der Pflegebedürftige zu tra­gen. Mit der Pflegev­ergü­tung wer­den neben den Pflege­sachkosten ins­beson­dere die Kosten des Pflege- und Betreu­ungsper­son­als finanziert. Ein Bestandteil der Pflegev­ergü­tung ist der Aus­bil­dungszuschlag nach § 82a SGB XI bzw. § 28 PflBG.

Unterkunft & Verpflegung

Die indi­vidu­ell anfal­l­en­den Betrieb­skosten wer­den vom Pflegebedürfti­gen getra­gen. Dazu gehören Kosten für Wass­er, Strom, Heizung, Mül­lentsorgung, Kosten der Küche, Ver­wal­tungskosten etc..

Investitionskostenanteil

Diese Kosten wer­den, ana­log zu den Kosten für Unterkun­ft und Verpfle­gung, von dem Bewohn­er getra­gen. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstat­tung (Mobil­iar, tech­nis­che Anla­gen, Pflege­hil­f­s­mit­tel), Instand­hal­tungskosten, Miet- und Leas­ingkosten sowie Zin­sen.

Beteiligung der Pflegekassen bei vollstationärer Pflege

Nach §43 SGB XI, Stand: 1. Jan­u­ar 2026

Pflegetage

Pflegevergütung

Pflege­grad 1 bis zu 131,- Euro / Monat
Pflege­grad 2 bis zu 805,-. Euro / Monat
Pflege­grad 3 bis zu 1.319,-. Euro / Monat
Pflege­grad 4 bis zu 1.855,-. Euro / Monat
Pflege­grad 5 bis zu 2.096-. Euro / Monat

Zusät­zlich übern­immt die Pflegekasse einen prozen­tualen Anteil an den pflegebe­d­ingten Kosten und am Aus­bil­dungszuschlag, abhängig von der Dauer eines bish­eri­gen Pflege­heim-Aufen­thaltes:

Nach § 43c SGB XI ab Pflege­grad 2, Stand Jan­u­ar 2024

Aufenthaltsdauer von…

zusätzliche Übernahme

…12 Monat­en 15 Prozent
…mehr als 12 Monat­en 30 Prozent
…mehr als 24 Monat­en 50 Prozent
…mehr als 36 Monat­en 75 Prozent

Wünschen Sie mehr Informationen?

Wir sind für Sie da und nehmen uns die Zeit für ein per­sön­lich­es Gespräch mit Ihnen – auch in der aktuellen Sit­u­a­tion. Indi­vidu­elle Beratun­gen sind in unserem Senioren­heim jed­erzeit möglich, jedoch nur nach vorheriger Ter­min­vere­in­barung..

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